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Wir über uns
Der Gesetzgeber hat 1986 mit dem 5. Gesetz zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) besondere Anforderungen an Betriebe
und Betreiber festgelegt, die Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen durchführen oder durchführen
lassen.
Die in Montage und Service tätigen Betriebe müssen sich
als Fachbetriebe im Sinne des § 19 l WHG qualifizieren. Auftraggeber
dürfen nur qualifizierte Fachbetriebe im Sinn des WHG mit Arbeiten
an solchen Anlagen beauftragen.
1987 gründeten daraufhin Mitgliedsunternehmen des BHKS -Bundesindustrieverband
Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik e.V. die UHKS-TGA e.V., um
mit dieser Überwachungsgemeinschaft zunächst für
die Mitgliedsunternehmen des Verbands eine brancheneigene Institution
zur Erlangung der Fachbetriebseigenschaft nach § 19 l WHG zu
schaffen. Inzwischen kommen etwa 1/3 der Mitglieder aus anderen
Bereichen.
Ziel der ÜHKS-TGA e.V. ist es, neben der Vergabe der Fachbetriebsqualifikation
die Interessen der Mitglieder zu vertreten und diese in allen einschlägigen
Belangen zu betreuen und zu unterstützen.
Die Überprüfungen in den Mitgliedsbetrieben führen
unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
durch.
Beratung ist ein wesentlicher Teil der Überwachung. Die Bewertung
der Sachverständigenberichte liegt in der Verantwortung des
Überwachungsausschusses, der z.Zt. aus sechs fachkundigen Vertretern
von Mitgliedsunternehmen und einem Vertreter mit umfassenden Kenntnissen
aus der öffentlichen Verwaltung besteht.
Neben Rundschreiben mit aktuellen Informationen zu Problemen rund
um die Fachbetriebsqualifikation gibt die ÜHKS-TGA e.V. regelmäßig
Ausbildungshilfen für die Arbeit und die Weiterbildung im Unternehmen
heraus.
Der Durchführung des Grundseminars zum WHG als Voraussetzung
für die Arbeit des "betrieblich Verantwortlichen"
kommt besondere Bedeutung zu. Insgesamt sieben verschiedene eintägige
Aufbauseminare stellen ein branchenbezogenes, praxisorientiertes
Angebot für die Weiterbildung des Fach-und Führungspersonals
der Mitgliedsuntemehmen dar. Die Themenpalette spannt sich von "wassergefährdenden
Stoffen" über "Umgang mit Abfällen in der TGA"
bis hin zur "Risikominimierung".
Die mindestens alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung
wählt die Gremien des Vereins und bestimmt sowohl die Prüf-
und Mitgliedsgebühren als auch die Vorgaben für Aktivitäten
und Haushaltsführung des Vereins.
Die Überwachungsgemeinschaft Heizung Klima Sanitär -
Technische Gebäudeausrüstung e.V. ist ein gutes Beispiel
für die Durchführung gesetzlicher Auflagen durch Institutionen
der Wirtschaft.
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