ÜHKS-TGA e.V.
Vereinszweck
- Der Verein hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung
durch mangelhafte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen zu schützen.
Zur Erfüllung dieses Zweckes hat er die in ihm zusammengeschlossenen
Unternehmen zu überwachen und dadurch eine im Rahmen der gesetzlichen
und behördlichen Bestimmungen geforderte Qualifikation der Tätigkeiten
an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sicherzustellen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt
werden.
- Der Verein verleiht und entzieht denjenigen Mitgliedern, die dazu die Voraussetzungen
erfüllen, die Befugnis, das Überwachungszeichen zu führen.
- Überwachung einschließlich Verleihung und Führung des Überwachungszeichens
ist im Überwachungsverfahren sowie weiteren Richtlinien geregelt, die
der Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erläßt.
- Auf Grund § 19 l Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz bedarf der Verein zu
Erfüllung seiner Aufgaben einer bauaufsichtlichen Anerkennung.