Gebührenordnung
| Aufnahmegebühr (zu zahlen nach Bestätigung der Aufnahme in die ÜHKS) |
195 |
| Jahresumlage (zu zahlen nach Aufforderung nach der jährlichen Mitgliederversammlung) |
180 |
| Erstüberwachungsprüfung inklusive Reisekosten (zu zahlen an den Sachverständigen nach Rechnungseingang) |
345 |
| Regelüberwachungsprüfung inklusive Reisekosten (zu zahlen an den Sachverständigen nach Rechnungseingang) |
320 |
Sondermaßnahmen oder zusätzliche Prüfungen zur Erweiterung der Anlagenarten werden nach Aufwand berechnet.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer!
