Gebührenordnung

Aufnahmegebühr
(zu zahlen nach Bestätigung der Aufnahme in die ÜHKS)
195
Jahresumlage
(zu zahlen nach Aufforderung nach der jährlichen Mitgliederversammlung)
180
Erstüberwachungsprüfung
inklusive Reisekosten
(zu zahlen an den Sachverständigen nach Rechnungseingang)
345
Regelüberwachungsprüfung
inklusive Reisekosten
(zu zahlen an den Sachverständigen nach Rechnungseingang)
320

Sondermaßnahmen oder zusätzliche Prüfungen zur Erweiterung der Anlagenarten werden nach Aufwand berechnet.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer!